Als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz …

Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz ein Grundeigentum besitzen, haben Sie dadurch noch keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung. Sie wohnen nicht in der Schweiz. Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Immobilien mit gewissen Einschränkungen erwerben. Erkundigen Sie sich bitte bei der kantonalen Behörde ...

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